Ein fachlich nachvollziehbarer Kern liegt in den Bedingungen unter einer länger geschlossenen Schneedecke. Auf ungefrorenem Boden kann sie den Befall mit Schneeschimmel begünstigen. Entscheidend sind jedoch unter anderem die Dauer der Schneebedeckung, der Zustand des Bodens und die Entwicklung der Pflanzen.
Zugleich schützt Schnee das Wintergetreide vor starken Frösten. Schneefall am 30. November bedeutet daher nicht automatisch Schaden. Die Regel lässt sich heute als Erinnerung lesen, genauer hinzusehen: Nicht jede weiße Decke wirkt gleich auf die Felder darunter.
Zuordnung im Jahreslauf
Region: Überregional
Kategorie: Ernte
Heiliger: Andreas, Apostel
Quellen und Einordnung
Deutschland-Lese: Andreastag
deutschland-lese.de – Quelle öffnen ↗
Dokumentiert eine verwandte Kurzfassung der Regel über Andreasschnee und Getreide als Teil der Lostagüberlieferung.
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Weizenkrankheiten
lfl.bayern.de – Quelle öffnen ↗
Erklärt, unter welchen Bedingungen eine lange Schneedecke Schneeschimmel begünstigen kann, und liefert damit die fachliche Einordnung möglicher Schäden.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Schnee schützt junge Getreidepflanzen
landwirtschaftskammer.de – Quelle öffnen ↗
Beschreibt die schützende Wirkung von Schnee vor starken Frösten und zeigt, weshalb Schneefall für Getreide nicht grundsätzlich schädlich ist.
Redaktion: KrautKult
Überlieferte Bauernregel · keine Wetterprognose