Der 17. März gehört einer fränkischen Adeligen, die ihr Amt aus freien Stücken abgab, um sich ganz dem Geistlichen zu widmen – gleich drei Bauernregeln knüpfen an ihren Tag an. Die erste bringt noch einmal die Vierzig-Tage-Formel:
„Friert's an Gertrud, der Winter noch vierzig Tage nicht ruht.“
Gertrud von Nivelles, Tochter des Hausmeiers Pippin des Älteren, wurde nach dem Tod ihres Vaters erste Äbtissin des von ihrer Mutter gegründeten Doppelklosters Nivelles, legte ihr Amt aber schon mit 30 Jahren nieder, um sich ganz Gebet und Studium zu widmen. Sie starb bereits mit 33 Jahren und gilt bis heute als Schutzpatronin gegen Mäuse und Ratten – und, in neuerer Zeit, auch der Katzen.
Ihre erste Regel setzt Frost an ihrem Tag mit einer weiteren, vierzigtägigen Winterverlängerung gleich.
„Friert's an Gertrud, der Winter noch vierzig Tage nicht ruht.“
Gertrud von Nivelles, Tochter des Hausmeiers Pippin des Älteren, wurde nach dem Tod ihres Vaters erste Äbtissin des von ihrer Mutter gegründeten Doppelklosters Nivelles, legte ihr Amt aber schon mit 30 Jahren nieder, um sich ganz Gebet und Studium zu widmen. Sie starb bereits mit 33 Jahren und gilt bis heute als Schutzpatronin gegen Mäuse und Ratten – und, in neuerer Zeit, auch der Katzen.
Ihre erste Regel setzt Frost an ihrem Tag mit einer weiteren, vierzigtägigen Winterverlängerung gleich.
Zuordnung im Jahreslauf
Region: Überregional
Kategorie: Wetter
Heiliger: Gertrud von Nivelles
Redaktion: KrautKult
Überlieferte Bauernregel · keine Wetterprognose