Der 3. März gehört einer der wenigen heiliggesprochenen Kaiserinnen der Geschichte – gleich drei Bauernregeln ranken sich um ihren Tag. Die erste ist ganz auf frohe Stimmung ausgerichtet:
„Lachende Kunigunde, die bringt uns frohe Kunde.“
Kunigunde von Luxemburg war römisch-deutsche Kaiserin an der Seite Heinrichs II., mit dem sie der Überlieferung nach eine jungfräuliche "Josephsehe" führte. Als Gerüchte über Untreue aufkamen, soll sie sich einem Gottesurteil unterzogen und unversehrt über glühende Pflugscharen geschritten sein. Nach dem Tod ihres Mannes zog sie sich ins von ihr gestiftete Kloster Kaufungen zurück.
Die "lachende", also sonnige Kunigunde verspricht in dieser ersten Regel schlicht gute Nachrichten für die kommende Zeit.
„Lachende Kunigunde, die bringt uns frohe Kunde.“
Kunigunde von Luxemburg war römisch-deutsche Kaiserin an der Seite Heinrichs II., mit dem sie der Überlieferung nach eine jungfräuliche "Josephsehe" führte. Als Gerüchte über Untreue aufkamen, soll sie sich einem Gottesurteil unterzogen und unversehrt über glühende Pflugscharen geschritten sein. Nach dem Tod ihres Mannes zog sie sich ins von ihr gestiftete Kloster Kaufungen zurück.
Die "lachende", also sonnige Kunigunde verspricht in dieser ersten Regel schlicht gute Nachrichten für die kommende Zeit.
Zuordnung im Jahreslauf
Region: Überregional
Kategorie: Wetter
Heiliger: Kunigunde
Redaktion: KrautKult
Überlieferte Bauernregel · keine Wetterprognose