Eine dritte Regel verlässt das reine Wetterthema und beschreibt Lichtmess als organisatorischen Wendepunkt:
„An Lichtmess fängt der Bauersmann neu mit des Jahres Arbeit an.“
Bis weit ins 20. Jahrhundert war Lichtmess tatsächlich ein zentraler Stichtag im ländlichen Wirtschaftsjahr: Dienstverträge für Knechte und Mägde begannen und endeten an diesem Tag, Pachtzahlungen wurden fällig, und mit dem länger werdenden Tageslicht konnte wieder ohne künstliches Licht gearbeitet werden – ein Gegenstück zum "Michel zündt's Licht an" im Herbst.
Diese Regel beschreibt damit weniger eine Wetterprognose als einen ganz realen Verwaltungs- und Arbeitsrhythmus des bäuerlichen Jahres.
„An Lichtmess fängt der Bauersmann neu mit des Jahres Arbeit an.“
Bis weit ins 20. Jahrhundert war Lichtmess tatsächlich ein zentraler Stichtag im ländlichen Wirtschaftsjahr: Dienstverträge für Knechte und Mägde begannen und endeten an diesem Tag, Pachtzahlungen wurden fällig, und mit dem länger werdenden Tageslicht konnte wieder ohne künstliches Licht gearbeitet werden – ein Gegenstück zum "Michel zündt's Licht an" im Herbst.
Diese Regel beschreibt damit weniger eine Wetterprognose als einen ganz realen Verwaltungs- und Arbeitsrhythmus des bäuerlichen Jahres.
Zuordnung im Jahreslauf
Region: Überregional
Kategorie: Wetter
Heiliger: Mariä Lichtmess
Redaktion: KrautKult
Überlieferte Bauernregel · keine Wetterprognose