2. Februar Mariä Lichtmess

BAUERNREGEL · Wetter

An Lichtmess fängt der Bauersmann neu mit des Jahres Arbeit an.

Eine dritte Regel verlässt das reine Wetterthema und beschreibt Lichtmess als organisatorischen Wendepunkt:

„An Lichtmess fängt der Bauersmann neu mit des Jahres Arbeit an.“

Bis weit ins 20. Jahrhundert war Lichtmess tatsächlich ein zentraler Stichtag im ländlichen Wirtschaftsjahr: Dienstverträge für Knechte und Mägde begannen und endeten an diesem Tag, Pachtzahlungen wurden fällig, und mit dem länger werdenden Tageslicht konnte wieder ohne künstliches Licht gearbeitet werden – ein Gegenstück zum "Michel zündt's Licht an" im Herbst.

Diese Regel beschreibt damit weniger eine Wetterprognose als einen ganz realen Verwaltungs- und Arbeitsrhythmus des bäuerlichen Jahres.

Zuordnung im Jahreslauf

2. Februar ↗

Region: Überregional

Kategorie: Wetter

Heiliger: Mariä Lichtmess

Redaktion: KrautKult

Überlieferte Bauernregel · keine Wetterprognose

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