21. Oktober Ursula

BAUERNREGEL · Ernte

Zu Ursula muss das Kraut herein, sonst wird's noch lange draußen sein.

Am Ursulatag, dem 21. Oktober, richtet diese Bauernregel den Blick auf die Vorräte für den Winter. „Kraut“ meint hier Kohl: Ihn rechtzeitig einzubringen, gehört zu den wichtigen Arbeiten des Herbstes. Der einprägsame Reim erinnert daran, die Ernte zu planen, bevor winterliches Wetter die Arbeit erschwert.

Dabei lohnt sich der genaue Blick auf das eigene Beet: Sorte, Reife, Standort und Wetter bestimmen den passenden Erntetermin. Winterharte Kohlarten können auch später noch draußen stehen. So verbindet sich die alte Erinnerung an die Vorratshaltung mit der Aufmerksamkeit für die Pflanzen vor Ort.

Zuordnung im Jahreslauf

21. Oktober ↗

Region: Überregional

Kategorie: Ernte

Heiliger: Ursula

Quellen und Einordnung

Ursulinen Bruneck: „U-Boot“, Oktober 2022, Abschnitt „Hl. Ursula und das Wetter“.

ursulinen.it – Quelle öffnen ↗

Moderner Beleg des Regelwortlauts; kein Nachweis des historischen Ursprungs oder der meteorologischen Zuverlässigkeit.

Bayerische Gartenakademie (LWG): „Eigenes Gemüse im Spätherbst und Winter“, 10. November 2025.

lwg.bayern.de – Quelle öffnen ↗

Fachliche Einordnung: unterschiedliche Frosthärte und Erntezeitpunkte von Herbst- und Wintergemüse; keine allgemeine Erntefrist am 21. Oktober.

Redaktion: KrautKult

Überlieferte Bauernregel · keine Wetterprognose

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