Die landwirtschaftliche Praxis zeigt, wie wichtig der Standort ist. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nennt für Lehm- und Sandstandorte den 1. bis 20. Oktober als mittleren Saatzeitraum; in Mittel- und Höhenlagen endet dieser früher. Der Lukastag kann also gut passen, liegt in anderen Lagen aber bereits im Bereich der Spätsaat.
Die Stärke des Spruchs liegt in seiner Erinnerung an die rechtzeitige Herbstbestellung. Für den konkreten Termin zählen zusätzlich die regionalen Empfehlungen, die Sorte sowie Boden- und Witterungsbedingungen.
Zuordnung im Jahreslauf
Region: Überregional
Kategorie: Aussaat
Heiliger: Lukas, Evangelist
Quellen und Einordnung
Ökumenisches Heiligenlexikon: Lukas, Abschnitt Bauernregeln
heiligenlexikon.de – Quelle öffnen ↗
Belegt: überlieferter Roggenreim.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: Winterroggen – Aussaatempfehlungen, Ratgeber 2026, S. 1
landwirtschaftskammer.de – Quelle öffnen ↗
Belegt: standortabhängige Saatzeitfenster; keine allgemeine Sonderwirkung des 18. Oktober.
Redaktion: KrautKult
Überlieferte Bauernregel · keine Wetterprognose